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Kostenübernahme

Ich bin Vertragspartnerin der gängigen Krankenkassen. Daher steht Ihnen ein Kostenersatz für alle Therapieformen zu.

Bitte beachten Sie, dass die Tarife der Krankenkassen nicht kostendeckend sind und damit ein Selbstbehalt entsteht. Zwecks tarifgemäßer Rückerstattung reichen Sie die Therapiebelege, d.h. die Rechnung im Original, den ärztlichen Überweisungsschein und den Einzahlungsschein bzw. den Telebanking-Ausdruck bei Ihrer Krankenkasse ein.